Ordnung muss sein
Scholl-Hausordnung
Dies ist der Rahmen von Regeln, in dem sich jeder am Geschwister-Scholl-Gymnasium frei entfalten, in Ruhe leben und mit anderen zusammenarbeiten kann. An der Schule herrschen Toleranz, Meinungsfreiheit und ein respektvoller Umgang miteinander. Vertreter der Schülerschaft, der Eltern und der Lehrerschaft haben darüber gemeinsam beraten. Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal und die Angestellten der Schule fühlen sich für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.
Grundsätzliches
- Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich auf direktem Wege zur Schule und nach Hause, nur dann haftet bei Unfällen die Versicherung.
- Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Grundsätzlich besteht für Fahrräder kein schulischer Versicherungsschutz.
- Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt, der Konsum von Alkohol und Drogen selbstverständlich auch.
- Bei Fehlen wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule, wenn möglich über SchoolFox, ansonsten telefonisch im Sekretariat. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Dies gilt auch für die Fehlstunden, die entstehen, wenn sich Schüler während der Unterrichtszeit krankmelden. Bei längerem Fehlen muss spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung erfolgen.
- Vor Beginn und im Anschluss an die Ferien werden Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt. Nur in ganz dringenden Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Hierüber entscheidet der Schulleiter, bei dem spätestens sechs Wochen vorher ein begründeter Antrag gestellt werden muss.
- Beurlaubungen bis zu einem Tag kann der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin aussprechen. Beurlaubungen sind im Voraus beim Klassenlehrer / bei der Klassenlehrerin zu beantragen.
Vor dem Unterricht
- Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Bei gutem Wetter gehen die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhof, bei Regen und starker Kälte in die Eingangshalle.
- Beim ersten Gongzeichen um 7.55 Uhr gehen alle Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenräume bzw. in die Fachräume.
- Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse ist, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Sekretariat.
- Bei späterem Unterrichtsbeginn halten sich Schülerinnen und Schüler leise in der Eingangshalle oder auf dem Hof auf, um den laufenden Unterricht nicht zu stören.
Während des Vormittagsunterrichts
- Während des Unterrichtsvormittags dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 bis das Schulgelände aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht verlassen.
SchülerInnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 einschließlich benötigen die Einwilligung der Eltern, um einen Passierschein zu erhalten, der Ihnen das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause erlaubt. - Fahrräder, Skateboards, Inliner, Waveboards, Kickboards usw. werden auf dem Schulgelände nicht benutzt.
- Spucken ist nicht erlaubt.
- Aus Gründen der Sauberkeit ist das Kaugummikauen auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- In den Fünf-Minuten-Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig in ihren Klassenräumen auf. Bei Klassenraumwechsel wird die Klasse vom Lehrer oder der Lehrerin verschlossen.
- In den Klassen findet eine Mülltrennung statt.
- Mobiltelefone werden stumm geschaltet und bei Klassenarbeiten oder Klausuren der Lehrperson ausgehändigt.
- Zu Beginn der großen Pausen werden die Klassenräume zügig verlassen. Rennen und Drängeln ist auf den Gängen und im Treppenhaus untersagt.
- In den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof auf. Nur bei Regen oder zum Einkauf im Eine-Welt-Laden darf der Eingangsbereich aufgesucht werden.
- Auf dem Schulhof achten alle Schülerinnen und Schüler darauf, dass sie sich nicht gegenseitig gefährden und Anlagen und Gegenstände nicht beschädigt werden.
- Abfall wandert in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Auf dem Sportplatz kann Fußball gespielt werden, sofern das Tor zum Sportplatz aufgeschlossen ist. Auch die Basketball-Anlage darf zum Basketball-Spielen benutzt werden; Korbwurf-Übungen oder Korbwurf-Wettbewerbe sind hingegen wegen der Lärmbelästigung nicht gestattet.
- Das Ballspielen auf dem Schulhof außerhalb ausgewiesener Sportanlagen ist verboten.
- Schneeballwerfen ist untersagt.
- Die vorsätzliche Verschmutzung der Toiletten ist untersagt.
- Bei Problemen wenden sich Schülerinnen und Schüler umgehend an die aufsichtführenden Lehrpersonen. Probleme werden nicht mit Gewalt gelöst.
- Das Sekretariat ist nur in den großen Pausen und nach der 6. Stunde für alle geöffnet.
- Lehrerinnen und Lehrer werden in den großen Pausen im Lehrerzimmer nur aufgesucht, wenn es unbedingt nötig ist.
- Ein Unfall wird umgehend einer Lehrperson und dem Sekretariat gemeldet.
In der Mittagspause
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die Mittagspause haben, begeben sich unmittelbar zu Beginn der Mittagspause in die Aula. Dort melden sie sich bei dem zuständigen Betreuer der Caritas und tragen sich in die vorgesehene Liste in. Danach verbringen sie die Pause in Absprache mit dem zuständigen Betreuer.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist Schülerinnen und Schülern der Sek. I untersagt. Dies gilt insbesondere für den Besuch der Kantine des Heinrich-Hertz-Berufskollegs. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium gewährleistet in der Mittagszeit ein ansprechendes Essensangebot. Pandemiebedingt sind Schülerinnen und Schüler mit Passierschein momentan von der Regelung ausgenommen.
- Den Anweisungen der Übermittag-Betreuer der Caritas ist Folge zu leisten.
Nach dem Unterrichtsvormittag
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle im Unterrichtsraum hochgestellt (Ausnahme: donnerstags), der Fußboden gefegt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. Die Jalousien werden hochgefahren. Der Klassenraum wird von der Lehrerin oder dem Lehrer verschlossen.
Besonderheiten zum Pavillon
- Der Pavillon wird nur in der Unterrichtszeit und ausschließlich von den Schülerinnen und Schülern aufgesucht, die zu dieser Zeit dort Unterricht haben.
- In den großen Pausen und nach Unterrichtsende verlassen alle Schülerinnen und Schüler den Pavillon umgehend.
- Das Gebäude und die Räume werden ausschließlich durch die Türen betreten und verlassen. Das Klettern durch die Fenster ist verboten.
- In den Fünf-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen.
Besonderheiten zu den Sportanlagen und der Turnhalle
- Auf allen Sportanlagen (Schulhof und Frei-Sportanlage) hat der Sportunterricht Vorrang (vor Vertretungsstunde, Übermittagbetreuung etc.). Der Unterrichtsort ist bei Bedarf und nach Aufforderung sofort zu räumen.
- Für alle Sportanlagen gelten die von der Stadt Düsseldorf erlassenen und aushängenden Hallen- bzw. Platzordnungen. Diese beinhalten u.a. ein absolutes Verbot für die Benutzung von Glasflaschen, die Pflicht zur Benutzung von Hallensportschuhen und die Sicherung von Wertgegenständen.
- Der gesamte Sporthallenbereich darf nur betreten werden, wenn die unterrichtende Lehrkraft anwesend ist. Dies gilt für den Vor- und Nachmittagsunterricht.
- Die Umkleidekabinen sind nach der von der Lehrkraft zugebilligten Zeit zu verlassen; der Aufenthalt während der Pausen ist nicht erlaubt.
Benutzung der Schülertoiletten
- Wir gehen davon aus, dass jeder saubere Toiletten vorfinden möchte und dass jeder, der sie benutzt, sie sauber verlässt.
- Die Toiletten des Geschwister-Scholl-Gymnasiums sind vor kurzer Zeit komplett renoviert und in einem sehr guten Zustand. Dies soll lange Zeit so bleiben, wofür die Mithilfe von jedem Schüler und jeder Schülerin notwendig ist.
- Die Toiletten sind ab 7:45 Uhr geöffnet. Es ist die Regel, dass Schülerinnen und Schüler nicht während des Unterrichts die Toiletten aufsuchen. Geschieht dies in dringenden Notfällen doch, hält der unterrichtende Lehrer den Toilettenbesuch unter Angabe des Namens und der Zeit im Klassenbuch/Kursheft fest.
- Schultaschen sind im Eingangsbereich der Toilette abzustellen, um ein Verkratzen und Verschmieren der Wände zu verhindern.
- Für die Sauberkeit der Toiletten ist jede Benutzerin / jeder Benutzer selbst verantwortlich.
- Wenn die Toiletten beschädigt und/oder verschmutzt werden, werden unmittelbar Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Zusätzlich muss der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ordnungsmaßnahmen
Verstöße gegen diese Schulordnung führen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
Verstöße werden in das von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I stets mitzuführende Mitteilungsheft eingetragen. Dies gewährleistet Kenntnisnahme der Eltern. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin ergreift die geeigneten Maßnahmen, die zur Wiedergutmachung durch den Schüler oder die Schülerin bzw. zu deren Bestrafung dienen. Die Maßnahmen reichen von „Schollstunden“ unter Aufsicht des Hausmeisters, einer Rüge, einem Tadel über den schriftlichen Verweis bis zu weitergehenden Ordnungsmaßnahmen, die auf den Maßgaben des § 53 Schulgesetz NRW (SchulG) beruhen. Die Maßgaben des SchulG gelten auch für die Oberstufe.
Zusätzlich zu dieser Schulordnung vereinbart jede Klasse weitere Regeln, die für das Zusammenleben und Arbeiten im Klassenverband notwendig sind.