Beurlaubungen
Schüler und Schülerinnen können vom Unterricht beurlaubt werden, wenn es dafür triftige oder verständliche Gründe gibt. Hierfür wird ein Informationsblatt zum Schuljahresbeginn herausgegeben.
Bis zu drei Tage im Jahr kann der jeweilige Klassenlehrer SuS vom Unterricht freistellen, wenn die angegebenen Tage nicht an Feier- oder Ferientage angrenzen. Anfragen auf längere Zeiträume der Beurlaubung müssen an die Schulleitung gerichtet werden.