Klassenfahrten
Wir am SCHOLL haben ein besonderes Fahrtenkonzept, welches Klassenfahrten für die Klassen 5 und 7 im Sommer/Herbst und für die Klassen 8 und 9 im Winter in unser Schullandheim Hitzenlinde vorsieht. Die Teilnahme an diesen Fahrten ist für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse verbindlich. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen spätestens sechs Wochen vor Fahrtbeginn bei der Schulleitung schriftlich begründet werden. Falls Sie Hilfe bei der Finanzierung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Förderverein (Frau Staebner). Erhalten Sie Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket, sprechen Sie mit Frau Jung im Sekretariat.